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Eine Party-Schnelleinsatzgruppe (Abkürzung: Party-SEG) bezeichnet in Deutschland eine Gruppe von Einsatzkräften, die so ausgebildet und ausgerüstet ist, dass sie bei einer Party oder sonstigen Feierlichkeiten Gastgeber, Gäste, Durstige und Hungrige versorgen kann.

Die Abkürzung „Party-SEG“ steht vereinzelt nicht für Party-Schnelleinsatzgruppe, sondern für Party-Sondereinsatzgruppe oder Party-Spezialeinsatzgruppe.

Aufgaben einer Party-SEG:

Allgemein unterstützt und ergänzt eine Party-Schnelleinsatzgruppe bei größeren Feierlichkeiten die Gastgeber durch die Bereitstellung von Material, Nahrung in fester sowie flüssiger Form und Personal mit entsprechender Ausbildung.

An der Einsatzstelle kann ggf. notwendige Infrastruktur geschaffen und betrieben werden, wie Beleuchtung, Stromversorgung, Zelt, Schank- und Musikanlage. 

Dazu kommt Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Party-Stimmung (DJ, Lichtanlage ...)

Weiterhin gehört die Versorgung von Hungrigen und Durstigen und die Betreuung der Gäste zu den Aufgaben der Party-SEG.
 

Zum Party-SEG NOTRUF  Flyer zum Download